Umweltzonen in Deutschland Drucken E-Mail
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Dienstag, 25. März 2008

 

In einer „Umweltzone“ bestehen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen, z. B. schwere Nutzfahrzeuge oder alle stark emittierenden Fahrzeuge (in Verbindung mit der emissionsabhängigen Kfz-Steuerklasse). Umgekehrt bedeutet dies die Gewährung gebietsbezogener Nutzervorteile für die Halter emissionsarmer Fahrzeuge.

Notwendige Bedingung hierfür ist allerdings eine Kennzeichnung der Kfz verschiedener Schadstoffklassen mit unterschiedlichen Plaketten. Eine solche Kennzeichnungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde am 10. Oktober 2006 verkündet und trat zum 1. März 2007 in Kraft (35. BImSchV). Grundlage der Kennzeichnung ist die in den Fahrzeugschein eingetragene Steuerklasse und EURO-Schadstoffnorm sowie der Zeitpunkt der Zulassung.

In den Jahren 2005-2007 haben zahlreiche Kommunen, die Luftreinhalte- und Aktionspläne aufstellen müssen, die Einrichtung von Umweltzonen in die Planentwürfe aufgenommen. Die zeitliche Abstufung und die Schärfe dieser beabsichtigten Regelungen sind sehr unterschiedlich.

Das Umweltbundesamt stellt die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen zusammen. Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zu den Umweltzonen sind die jeweiligen Kommunen verantwortlich.

 

Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/umweltzonen/ 
 
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