Kurznachrichten
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In einer „Umweltzone“ bestehen Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuggruppen, z. B. schwere Nutzfahrzeuge oder alle stark emittierenden Fahrzeuge (in Verbindung mit der emissionsabhängigen Kfz-Steuerklasse). Umgekehrt bedeutet dies die Gewährung gebietsbezogener Nutzervorteile für die Halter emissionsarmer Fahrzeuge. Notwendige Bedingung hierfür ist allerdings eine Kennzeichnung der Kfz verschiedener Schadstoffklassen mit unterschiedlichen Plaketten. Eine solche Kennzeichnungsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde am 10. Oktober 2006 verkündet und trat zum 1. März 2007 in Kraft (35. BImSchV). Grundlage der Kennzeichnung ist die in den Fahrzeugschein eingetragene Steuerklasse und EURO-Schadstoffnorm sowie der Zeitpunkt der Zulassung. |
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